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AGB für Inhouse Seminare

 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern sowie Teilnehmern von Inhouse Seminaren, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen bei der LION PROJECTS Consulting Ltd. sowie der LION ACADEMY (im Folgenden auch kurz „LION PROJECTS“ genannt). Sie sind Bestandteil jedes Seminars.

Auftraggeber ist ein Unternehmer, der Dritte als Teilnehmer zu einem Inhouse Seminar anmeldet. Ein Unternehmer ist im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche und weibliche Personen sind selbstverständlich gleichermaßen gemeint. Wir bitten um Ihr Verständnis.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand

Inhouse Seminare der LION PROJECTS (im Folgenden kurz „Seminare“ bezeichnet) werden individuell für den Auftraggeber konzipiert und haben i. d. R. eine Laufzeit von 1 bis 3 Tagen, können jedoch auch umfangreicher sein. Sie umfassen u.a.: Präsenzunterricht am Standort, beim Kunden oder an einem anderen vereinbarten Veranstaltungsort (z. B. Hotel); Unterricht in den virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS von einem LION PROJECTS Standort oder einem externen Standort aus, insbesondere an einem privaten oder beruflichen Computer.

2.2 Anmeldung und Vertragsabschluss

Mit Bestätigung des Auftrages durch LION PROJECTS und den Auftraggeber kommt der Vertrag zur Seminardurchführung zustande. Die Auftragsbestätigung der LION PROJECTS muss schriftlich vom Auftraggeber per Post, per Fax, mittels elektronischer Bestellung oder elektronisch ohne Unterschrift bestätigt werden.

3 Gebühren/Kosten

Der Auftraggeber zahlt der LION PROJECTS für die festgelegten Leistungen die im Auftrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der Auftragsvereinbarung und ergänzend nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. LION PROJECTS wird nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 14 Tage nach Rechnungstellung ohne jeden Abzug fällig.

4 Rücktritt und Kündigung

4.1 Rücktritt, einseitige Absage, Verschiebung durch den Auftraggeber

Bei Rücktritt entstehen entsprechend der gewählten Produktgruppe Stornierungsgebühren. Die Art der Produktgruppe ist dem Angebot zu entnehmen. Da die erfolgreiche Leistungserbringung durch die LION PROJECTS von einem verlässlichen und planbaren Auftragskalender abhängt, wird von LION PROJECTS auch die einseitige Verschiebung verbindlich vereinbarter Leistungstermine nur unter den hier beschriebenen Bedingungen akzeptiert; eine einseitige Absage hat daher dieselben Wirkungen wie ein Rücktritt. Stornierungsgebühren entstehen nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass der Schaden der LION PROJECTS wesentlich niedriger ist als die erhobene Stornierungsgebühr.

Produktgruppe A:

Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 6 Wochen vor Leistungsbeginn erfolgen. Im Falle eines Rücktritts bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn entsteht eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 v. H. der vereinbarten Vergütung. Im Falle eines Rücktritts bis 2 Wochen vor Seminarbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 75 v. H. der vereinbarten Vergütung. Im Falle eines Rücktritts weniger als 2 Wochen vor Seminarbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100 v. H. der vereinbarten Vergütung.

Produktgruppe B:
Der Rücktritt kann kostenfrei, ohne Angabe von Gründen, bis 2 Wochen vor Leistungsbeginn erfolgen. Im Falle eines Rücktritts bis 1 Woche vor Seminarbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 50 v. H. der vereinbarten Vergütung. Im Falle eines Rücktritts weniger als 1 Woche vor Seminarbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 100 v. H. der vereinbarten Vergütung.

4.2 Rücktritt durch die LION PROJECTS

In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse), welche die Durchführung der Leistung unzumutbar erschweren oder gar undurchführbar machen, insbesondere bei einer Überlastung der Telekommunikationsnetze für Seminare in virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS, behält sich die LION PROJECTS das Recht vor, die Dienstleistung – auch kurzfristig – abzusagen. Die LION PROJECTS ist auch berechtigt, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen abzulehnen, sofern nach Einschätzung von LION PROJECTS die erfolgreiche Durchführung der Dienstleistung wegen nicht von der LION PROJECTS zu vertretenden Umständen ernstlich gefährdet ist. Eine solche ernstliche Gefährdung liegt insbesondere dann vor, wenn ein Trainer oder Kooperationspartner der LION PROJECTS vertragswidrig seine Mitwirkung verweigert. Entsprechende daraus resultierende Schadensersatzansprüche der LION PROJECTS werden an den Auftraggeber abgetreten, falls diesem durch die Verweigerung ein Schaden entstanden ist.

5 Zusammenarbeit

Der Auftraggeber stellt der LION PROJECTS diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der bestellten Leistung erforderlich sind. Für jede Vertragsdurchführung wird ein Ansprechpartner auf der Seite des Auftraggebers und der LION PROJECTS verbindlich benannt. Auf Wunsch wird der Ansprechpartner bevollmächtigt, den bestehenden Vertrag zu modifizieren. In jedem Fall haben andere Personen als diese Ansprechpartner keine Vollmacht, die LION PROJECTS zu vertreten. Einzelabsprachen mit freien Mitarbeitern, die nicht Angestellte der LION PROJECTS sind, insbesondere mit Trainern, haben daher ohne Bestätigung durch die LION PROJECTS keine Gültigkeit. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf die von ihm in Seminare entsandten Teilnehmer dahingehend einzuwirken, dass diese alle Verpflichtungen einhalten, die auch den unmittelbar mit der LION PROJECTS vertragschließenden Teilnehmern obliegen, insbesondere zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und urheberrechtlichen Verpflichtungen sowie zum pfleglichen Umgang mit überlassenen Gegenständen (vgl. Ziff. 6 und 7 dieser AGB).

6 Haftung und Schutz

6.1 Haftung

Die Haftung der LION PROJECTS auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus haftet LION PROJECTS nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
•    Dies gilt insbesondere für das Abhandenkommen oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände und Daten,
•    für Schäden an Hard- oder Software des Teilnehmers, die durch den Anschluss an Hardware der LION PROJECTS hervorgerufen werden.

6.2 Diebstahl

Die LION PROJECTS behält sich vor, jeden Diebstahl fremden Eigentums sowie die Verletzung von Urheberrechten juristisch zu verfolgen.

6.3 Datenschutz

Die mit der Anmeldung und der Durchführung des Seminars eingehenden Daten z.B. Lebenslauf und Zeugnisse ggf. elektronische Testverfahren werden von LION PROJECTS zur Durchführung des Vertrages und zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen – unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen – erhoben, verarbeitet und genutzt.

Hinweis zu digitalen Lernmitteln:


Die LION PROJECTS setzt vermehrt auf den Einsatz von digitalen Lernmittel. Um auf diese zuzugreifen, kann es erforderlich sein, dass der Teilnehmer sich an Internet-Portalen anmeldet, bei denen die Angabe personenbezogener Daten erforderlich ist. Alle Kooperationspartner wurden im Hinblick auf die Einhaltung deutscher Datenschutzgesetze geprüft. Bitte beachten Sie zusätzlich die Informationen zum Umgang personenbezogener Daten bei LION PROJECTS. Diese finden Sie auf unserer Datenschutz, sowie an unseren LION PROJECTS Standorten.

6.4 Urheberrecht

Auftraggeber und Teilnehmer verpflichten sich zur Beachtung bestehender Urheberrechte und verwandter Schutzrechte. Die von LION PROJECTS bereitgestellten Unterrichtsmaterialien dürfen nur für Unterrichtszwecke eingesetzt werden. Bild- und Tonaufnahmen jeder Art oder Screenshots des Unterrichts sind nicht gestattet. Alle Video-, Ton- und Bildrechte liegen bei der LION PROJECTS. Auftraggeber und Teilnehmer stellen LION PROJECTS von Ansprüchen Dritter frei, die von diesen aufgrund der Nichtbeachtung der vorliegenden Vereinbarung geltend gemacht werden.

6.5 Übertragung von Nutzungsrechten

Der Teilnehmer räumt LION PROJECTS an allen Produkten, die er ggf. in Zusammenarbeit mit anderen Teilnehmern sowie dem Trainer im Rahmen von Seminaren herstellt, unentgeltlich die ausschließlichen, übertragbaren, zeitlich und örtlich unbegrenzten Nutzungsrechte ein, soweit dem Teilnehmer an den Produkten Urheberrechte oder Rechte an schutzrechtsfähigen Erfindungen oder Schöpfungen zustehen. Die Rechtseinräumung erstreckt sich auf alle bekannten Nutzungsarten, die nach dem Zweck des Seminars für LION PROJECTS oder das Partnerunternehmen, für welches das Produkt hergestellt wird, von Bedeutung sind.
LION PROJECTS kann die Nutzungsrechte an Partnerunternehmen weitergeben. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Herstellung des Produktes keine Schutzrechte Dritter zu verletzen. Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin, im Einzelfall einen gesonderten Lizenzvertrag mit LION PROJECTS im Hinblick auf das jeweils betroffene Produkt zu unterzeichnen.

7 Technik

7.1 Hardware, Software, Internet

Teilnehmern, die an einem LION PROJECTS Standort an einem Seminar teilnehmen, wird die vorgesehene Technik gestellt.  Der Teilnehmer verpflichtet sich zum pfleglichen Umgang mit der von der LION PROJECTS zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung. Die vorhandene Hard- und Software darf nicht für Zwecke genutzt werden, die im Widerspruch zu allgemein gültigen Rechtsvorschriften stehen. Es ist demzufolge verboten gewaltverherrlichende, pornografische und rassistische Darstellungen in Bild, Ton und Schrift zu übertragen, zu speichern, zu verarbeiten und zu verbreiten. Kopieren, Bearbeiten oder Löschen fremder Daten ist nicht erlaubt. In diesem Sinne strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht. Das Entfernen und Austauschen von LION PROJECTS-Hardware, eigenmächtige Eingriffe in die Hard- und Softwarekonfiguration sowie sonstige Beeinträchtigungen der Server und Netzwerke sind zu unterlassen. Defekte an Hard- und Software sowie der Zugriff durch unbefugte Dritte sind unmittelbar einem LION PROJECTS-Mitarbeiter zu melden. Unterrichtsbezogene Daten sind täglich auf externen Datenträgern zu sichern und regelmäßig auf Virenbefall zu prüfen. Das Speichern von privaten Daten, Spielen, Filmen, Musik etc. auf den Netzlaufwerken oder Lernplatz-PCs ist nicht gestattet. Missbrauch von LION PROJECTS-Lizenzen wird beim Lizenzgeber angezeigt. Die Schadensregulierung erfolgt dann durch den Lizenzgeber direkt mit dem Teilnehmer. Die Installation von Software (auch kostenloser) ist zu unterlassen. Um einen reibungslosen Unterrichtsablauf gewährleisten zu können, darf die vorhandene Software (Systemdateien und alle fremden Dateien) nicht gelöscht oder verändert werden. Der Teilnehmer darf den am LION PROJECTS-Standort zur Verfügung gestellten Internetzugang während der Unterrichtszeiten ausschließlich zu Seminarzwecken benutzen. Die Bereitstellung des Internetanschlusses stellt eine freiwillige Leistung von LION PROJECTS dar. LION PROJECTS behält sich vor, Teilnehmer von der Nutzung des Internetanschlusses auszuschließen.

7.2 Virtuelle Lernräume der LION PROJECTS

Bei Seminaren, die in virtuellen Lernräumen der LION PROJECTS stattfinden, wird dem Teilnehmer zeitlich auf die Dauer dieses Vertrages ein beschränktes Recht zur Nutzung des vorgesehenen Lernraums eingeräumt. Das Recht ist nicht auf Dritte übertragbar und nicht unterlizenzierbar. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Die Nutzungsmöglichkeit ist nur dann vorübergehend eingeschränkt oder aufgehoben, wenn dies aus technischen Gründen, insbesondere zur Aktivierung von Updates und Upgrades sowie zu Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, notwendig ist. Verstößt der Teilnehmer gegen die eingeräumten Nutzungsrechte, so erlischt sein Recht zur Nutzung mit sofortiger Wirkung und fällt automatisch an LION PROJECTS zurück. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Nutzung des Online-Trainings unverzüglich einzustellen. LION PROJECTS ist in diesem Fall berechtigt, den Online-Zugang zu sperren. Lernt der Teilnehmer von zu Hause, erfolgt die Anbindung an das Internet über die Internet-Leitung des Teilnehmers.  Installations-, Konfigurations- und sonstige Einrichtungsleistungen sowie ein fortlaufender Support über die von LION PROJECTS zur Verfügung gestellte IT-Ausstattung hinaus sind von LION PROJECTS nicht  geschuldet. Die LION PROJECTS übernimmt keine weiteren Kosten (z.B. für häusliche Einrichtungen, Internet, Strom, Druck).

8 Konkurrenzklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vertragsende keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Beratern und Trainern der LION PROJECTS zu tätigen.  Bei Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung ist für jeden Fall des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 5.000,00 (in Worten: fünftausend) an die LION PROJECTS zu zahlen.

LION PROJECTS Consulting Ltd., 10715 Berlin

Juni 2020